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Stadt Münster informiert über die Kastrationspflicht für Katzen

Seit Jan­u­ar 2025 gilt in Mün­ster die Kas­tra­tionspflicht für Freigängerkatzen. Das heißt: Katzen mit Freigang müssen kas­tri­ert sein. Zusät­zlich müssen sie gechipt und reg­istri­ert wer­den. Ziel dieser Regelung ist es, die unkon­trol­lierte Ver­mehrung von Katzen zu ver­hin­dern. So sollen Tier­leid reduziert und die Tier­heime ent­lastet wer­den. Mit ein­er Plakatkam­pagne macht

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